Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die VOB, Teile B und C
Soweit in den folgenden Bedingungen nichts anderes festgelegt ist.

Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungs- und Bauleistungsbedingungen

Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen der Firma FliesenSchuhmann GmbH & Co. KG sind die folgenden Lieferbedingungen. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so Gelten diese nur, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

LIEFERUNG

1. Bei der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Verkaufsbedingungen als allein verbindlich an.

2. Alle Angebote sind freibleibend; Liefermöglichkeiten und rechtzeitiger Materialeingang vorbehalten. Geringfügige Abweichungen von Form und Ausstattung der Angebote, die den Zweck oder Gebrauch der Sache nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt.

3. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 % vor.

PREISE

4. Alle in unseren Preislisten, Angeboten usw. aufgeführten Preise verstehen sich in Euro und sind freibleibend. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich die jeweils geltende Mehrwertsteuer.

5. Tritt zwischen Auftragsbestätigung und Bestellannahme durch uns und der Lieferung eine Änderung der Tagespreise für Roh- oder Hilfsstoffe ein, so verpflichten sich der Verkäufer und Käufer, Verhandlungen mit dem Ziel der Neufestsetzung der Preise aufzunehmen. Führen diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis, so haben Verkäufer wie Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

VERPACKUNG UND VERSAND

6. Die Preise verstehen sich im Normalfall für Lieferungen frei Baustelle des Käufers. Abweichende Vereinbarungen benötigen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Diese gelten dann auch ohne schriftliche Bestätigung des Käufers. Bei Beschädigung oder Verlust ist sofort eine Tatbestandsaufnahme beim Frachtführer zu verlangen.

7. Bei Lieferung frei Baustelle ist Voraussetzung, dass befahrbare Anfuhrwege vorhanden sind, Ist das Material einschließlich Montage zu liefern, so muss bauseits für entsprechenden Lagerplatz unmittelbar an der Arbeitsstelle gesorgt werden. Entstehen durch nicht befahrbare Anfuhrwege und zu weit von der Arbeitsstelle liegende Lagerplätze Kosten, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

ZAHLUNG

8. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 10 Tage mit 2 % Skonto oder 30 Tage ohne Abzug für Materiallieferungen. Bei Handwerkerrechnungen zahlbar innerhalb 10 Tagen ohne Abzug.

9. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere, fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind. Diese Regelung gilt nur für unstrittige Rechnungen.

10. Gerät der Käufer hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise in Verzug, so sind alle bei Verzugsantritt bereits entstandenen Kaufpreisforderungen sofort ohne Abzug von Skonto fällig. Der Zahlungsverzug tritt am 10. Tag nach der dritten schriftlichen Mahnung ein (Datum dritten Mahnung).

11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, die üblichen Verzugszinsen zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen.

EIGENTUMSVORBEHALT

12. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, auch aus früheren oder künftigen Lieferungen. Befindet sich der Käufer mit einer dieser Zahlungen in Verzug, so können wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes die gelieferten Waren, sofern diese noch nicht verarbeitet sind wieder herauszuverlangen und die Erfüllung weiterer Verträge verweigern, ohne dass es hierzu eines Rücktritts vom Vertrag und deren Setzung einer Nachfrist bedarf.

13. Der Käufer trifft seine aus der Weiterveräußerung resultierende Forderung hiermit bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten an uns ab.

GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

14. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird unter der Voraussetzung eines ungestörten Geschäftsganges übernommen. Feuer, Explosion, Überschwemmung, behördliche Maßnahmen, Streiks, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Vorlieferanten entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und geben außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadenersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen.

WARENRÜCKSENDUNGEN

15. Warenrücksendungen sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Tagen nach Empfang der Ware und Leistungen abzubringen. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden. Ein etwaiger Schaden wird von der Firma Fliesen Schuhmann GmbH & Co. KG lediglich bis Höhe des Materialwertes erstattet. Be- oder Verarbeitungskosten des gelieferten Materials werden nicht ersetzt. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten unwiderruflich als genehmigt. Beanstandungen berechtigen nicht zum Einbehalt fälliger Zahlungen.

ERFÜLLUNGSORT

16. Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Teile und für sämtliche Verpflichtungen Bad Kissingen.

 

 

Fliesen Schuhmann GmbH & CoKG

Hutweg 6
97789 Oberleichtersbach
Tel.  09741 2593
mail: info@fliesen-schuhmann.de